Schutz durch Arbeitskleidung
Die Arbeitskleidung kann verschiedene Zwecke erfüllen. Zum einen trägt sie zur Erkennbarkeit einer arbeitenden Person bei. Hierbei werden entsprechende Anzüge, Overalls und Kittel eingesetzt, die entweder durch eine entsprechende Farbe gekennzeichnet werden oder die über ein spezielles Emblem oder Loge verfügen. Für eine solche kennzeichnende Arbeitsbekleidung gibt es zahlreiche Einsatzgebiete. Auch im Alltag trifft man häufig auf derartige Kleidung, so zum Beispiel im Supermarkt, beim Frisör oder beim Bäcker um die Ecke. In vielen Berufen verbindet man eine Arbeitskleidung auch mit der Hygiene. Sicherlich ist es hygienischer, wenn ein Arzt oder eine Krankenschwester entsprechende Arbeitskleidung trägt.
Auch beim Fleischer würden wir es nicht gern sehen, wenn er uns in seiner Alltagskleidung bedient.
Des Weiteren kann die Arbeitskleidung als Schutzkleidung dienen. Sie schützt zum einen den Träger der Arbeitsbekleidung vor äußerlichen Einflüssen bei seiner Arbeit und außerdem schützt sie die Alltagskleidung des Trägers.
Die Arbeitskleidung wird in zahlreichen Berufen vorgeschrieben. In der Regel ist der Arbeitnehmer für die Beschaffung der entsprechenden Kleidung verantwortlich. Teilweise wird die Kleidung auch vom Arbeitgeber gestellt. Frei wählbar ist die Art der Arbeitskleidung für den Arbeitnehmer jedoch nicht. Er muss sich an bestimmte Regelungen halten.
Die Unterscheidung der Arbeitsbekleidung ist sehr weitläufig. Es wird zum Beispiel in Uniformen, Amtstrachten, Dienstkleidung, Zunftkleidung und Business-Kleidung unterschieden. Auch die Arten der Arbeitskleidung kann unterschieden werden. So gibt es zum Beispiel Kittel, Overalls, Schuhe usw. Aber auch Kopfbedeckungen wie Helme oder auch Kochmützen gehören zur Arbeitskleidung.
Entsprechende Arbeitsbekleidung dient auch als Schutzkleidung. Berufsgenossenschaften schreiben das Tragen entsprechender Kleidung in verschiedenen Bereichen vor. Zur Schutzkleidung gehören nicht nur beständige Kittel, Schuhe und Anzüge, die den Körper der arbeitenden Person schützen. Auch die Schutzbrille, der Gehörschutz, Handschuhe und schützende Kopfbedeckungen fallen in den Bereich der Schutzkleidung mit hinein. Schutzkleidung wird jedoch auch in zahlreichen weiteren Bereichen eingesetzt. So wird zum Beispiel auch der Haarschneideumhang beim Frisör und die wasserdichte Winterjacke, die vor Kälte und Nässe schützt, als Schutzkleidung bezeichnet. Auch Motorradfahrer sollten sich mit entsprechender Schutzkleidung schützen.
Wie breit die Palette der Arbeitskleidung tatsächlich ist, erkennt man an den zahlreichen Einsatzbereichen und den dazu gehörigen unzähligen Berufen, in denen eine entsprechende Arbeitskleidung teilweise sogar Pflicht ist. Allein zum Zweck der Erkennbarkeit der Person wird die Arbeitskleidung in zahllosen Bereichen eingesetzt. Einige Beispiele dafür sind unter anderem die Polizei, das Gesundheitswesen, Feuerwehrleute, das Verkehrswesen, Handwerker sowie Dienstleistungsbereiche wie zum Beispiel Hotel- oder Verkaufspersonal. Als Schutzkleidung dient die Arbeitsbekleidung zum Beispiel bei Laboranten, Pflegepersonal und Rettungsdiensten.
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