Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung die jeder Mensch individuell abschließen kann. Sie wird nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Diese Art der Versicherung befasst sich mit der Kostenübernahme eines Rechtsstreites. Nicht nur einzelne Personen haben die Möglichkeit, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Auch Unternehmen und Selbständige können die Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist nicht allgemein gehalten. Sie bezieht sich immer auf ein bestimmtes Teilgebiet. So werden von verschiedenen Versicherern unter anderem die Verkehrsrechtsschutz-, die Wohnungs- und Mietrechtsschutz- und auch die Arbeitsrechtsschutzversicherung angeboten.
In weiteren Teilgebieten werden Rechtsschutzversicherungen auch bei Tieren abgeschlossen. Bei Pferden beispielsweise wäre es eine Pferdeversicherung. Eine Pferdeversicherung wird speziell auf die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers und seinem Pferd abgeschlossen.
Dies sind jedoch nur einige Teilbereiche, für die eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden kann.
Die Arbeitsrechtsschutzversicherung beinhaltet sämtliche Versicherungsfälle, die mit einem Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnis in Verbindung stehen. Dazu gehören unter anderem bestimmte Versicherungsfälle wie zum Beispiel die Kündigung des Versicherungsnehmers, ein falsch ausgestelltes Arbeitszeugnis und der Zahlungsausfall von Lohn bzw. Gehalt.
Bei Eintreten des Versicherungsfalles, der neben sämtlichen, eventuellen Versicherungsfällen im Versicherungsvertrag der Arbeitsrechtsschutzversicherung angegeben ist, hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, mit seinem Anliegen vor das Arbeitsgericht zu treten. Der entstandene Schaden ist dem Versicherer unverzüglich und vollständig mitzuteilen. Der Versicherer prüft den Einzelfall und gibt dem Versicherungsnehmer eine Zu- bzw. Absage. Bei einer Zusage durch den Versicherer kann der Rechtsstreit beginnen. Die Meldung an die Arbeitsrechtsschutzversicherung kann durch den Rechtsanwalt des Versicherungsnehmers erfolgen.
Der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung muss jedoch auch gewisse Regeln einhalten. Über diese Regelungen wird er beim Vertragsabschluss ausführlich informiert. Des Weiteren sind diese Regelungen in den Vertragsbedingungen der Arbeitsrechtsschutzversicherung nachlesbar. Unter anderem hat der Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreites die Pflicht, die Kosten gering zu halten bzw. hat der Versicherungsnehmer oder auch sein Rechtsanwalt dafür Sorge zu tragen, dass keine unnötigen Kosten entstehen. Sollten während des Rechtsstreites weitere Kosten entstehen, die für den Rechtsstreit notwendig sind, ist die unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen. Hierbei ist gleichgültig, ob der Versicherungsnehmer selbst oder sein Rechtsanwalt die Meldung an den Versicherer übernimmt. Auch die vom Arbeitsgericht auferlegten Fristen sind vom Versicherungsnehmer und dessen Rechtsanwalt genau einzuhalten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Versicherer dazu befugt, den Anspruch auf Kostenerstattung zurückzuziehen. Diese Möglichkeit des Versicherers ist jedoch ebenfalls in den Vertragsrichtlinien zur Arbeitsrechtsschutzversicherung verankert.
Der Versicherer hat die Möglichkeit eine bestimmte Höhe der Deckungssumme festzulegen. Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihren Kunden jedoch eine unbegrenzte Deckungssumme an ähnlich wie bei der Autoversicherung, siehe hier. In der Regel sind jedoch Deckungssummen mit einer Höhe von 250.000 Euro durchaus üblich. Diese Deckungssumme wird verwendet, um die Anwaltskosten zu begleichen. Hierbei ist es dem Versicherungsnehmer erlaubt, einen Rechtsanwalt seiner Wahl zu bestimmen. Auch Honorare für Sachverständige werden durch die Arbeitsrechtsschutzversicherung beglichen. Auch die Gerichtskosten und die Kosten des Gegners bei einem verlorenen Rechtsstreit übernimmt die Versicherung.
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